Sie sollten beim Verkauf eines Fahrzeuges mit Motorschaden folgende Klausel einbauen: "Es wird auf keine Funktion oder Eigenschaft des Fahrzeuges zugesichert". Denn nur der Hinweis auf Motorschaden würde bedeuten dass das Fahrzeug ansonsten einwandfrei ist und lediglich der Motor streikt, fällt nach der Motorreparatur auf das zum Beispiel die Klimaanlage nicht läuft oder das Getriebe Laufgeräusche macht so kann der Käufer Sie dafür belangen wenn Sie die Funktionen der Eigenschaften nicht ausschließen. Wir bringen bei jedem Autoankauf Kaufverträge für den Verkauf Ihres Fahrzeuges mit und garantieren den Ausschluss der Garantie, Gewährleistung und das Rückgaberecht im Sinne des Verbraucherschutzes zu Gunsten des Verkäufers.